Ich habe mich auf die Suche der Lebensversicherung meines Großvaters gemacht, um eine offene Rechnung zu begleichen. Meine Recherche habe ich live dokumentiert, also immer etwas geschrieben, wenn ich neue Erkenntnisse hatte.
Mein Großvater ist als junger Mann am 28. März 1945, also rund 40 Tage vor der deutschen Kapitulation, an der Ostfront gefallen. Ich kenne seinen Geburtsort Sorau, der heute in Polen liegt und Żary heißt, drei Fotos von ihm, sein blutbeschmiertes Soldbuch und einen Brief eines Pfarrers. Der hatte meinen toten Opa gefunden und meiner Oma mitgeteilt, dass ihr Mann gefallen ist und drei Kinderfotos bei sich führte – die meines Vaters, 1940 geboren, und seiner zwei Brüder, meiner Onkel, 1939 und 1941 geboren. Die Fotos verlor der Pfarrer leider in den Kriegswirren, bevor er den Brief an Omi schreiben konnte.
Meine verwitwete Oma und meine beiden Onkel lebten in der DDR. Mein Vater flüchtete einen Monat vor Mauerbau über West-Berlin mit einem Koffer samt nötigstem Hab und Gut. Irgendwie kam er an einen Versicherungsschein meines Opas – eine Lebensversicherung der Pommersche Provinzial Lebensversicherungsanstalt aus Stettin, heute Szczecin. Er hob sie auf und wollte der Sache wohl irgendwann mal nachgehen. Dieser Schein ist mir nun in die Hände gefallen und ich begab mich auf die Suche nach dem Rechtsnachfolger der Versicherung, schließlich erhielt meine Familie nie eine Auszahlung von der Versicherung.

Der Versicherungsschein
Meine erste Anlaufstelle war Hans-Georg Glasemann, der früher als Sachverständiger für historische Wertpapiere tätig war, heute noch die Webseite nonvaleurs.de betreibt und den ich durch das Sammeln alter Aktien kenne. Er schrieb mir: „Die Gesellschaft gibt es noch in Liquidation, ihr Sonderbeauftragter heißt Ulf Peters.“ Ich solle mal bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, nachfragen, wie ich Peters erreiche. Empfohlen, getan. Ein Anruf in der Pressestelle bei der BaFin. Man frage bei der Fachabteilung nach.
Glasemann schob derweil noch in einer zweiten E-Mail hinterher: „Die Beträge wurden 10:1 von Reichsmark auf DM umgestellt. Also mal schauen, ob sich das überhaupt lohnt. Bei 100 Reichsmark sind das rund fünf Euro.“ Aber es geht ja nicht nur ums Geld (vermutlich 150 Euro plus Zinsen), es geht ums Prinzip und den Tod meines Opas. Ja, vielleicht geht es sogar um mein Gottvertrauen in die Versicherungsbranche. Was bringt eine Lebensversicherung, wenn sie im Ernstfall nicht ausbezahlt wird? Und natürlich geht es auch um eine gute Story – eine Familiengeschichte, die sich vielleicht noch Generationen erzählen werden. Ich warte auf die BaFin.
Ungeduldig, versuche ich es auch mal beim Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die nette Dame am Telefon findet die Pommersche Provinzial Lebensversicherungsanstalt jedoch nicht in der dafür vorgesehenen, speziellen Datenbank. „Das müsse aber nichts heißen“, sagt sie und verweist auf die BaFin. Ich warte also weiter, und überraschenderweise nicht lange. Ulf Peters Anschrift ist in Düsseldorf, Hansaallee 177, sagt mir die BaFin-Sprecherin. Eine Telefonnummer hat sie leider nicht. Peters ist Sonderbeauftragter für öffentlich-rechtliche Lebensversicherungsanstalten aus Ostpreußen, Posen, Schlesien und Westpreußen, bestätigt sie. Unter der gleichen Adresse finde ich den Verband öffentlicher Versicherer.
Ein Anruf. „Peters war Vorstandsmitglied im Verband und ist jetzt in Ruhestand“, sagt mir ein Verbandssprecher. Die Funktion als Sonderbeauftragter habe er aber noch inne. Man werde meine Kontaktdaten weitergeben und Peters sich mit mir in Verbindung setzen. Ich warte also erneut auf einen Rückruf. Der kommt prompt von einer Sprecherin des Verbandes. Peters wolle und müsse sich erst einmal einlesen, ich solle doch einen Brief aufsetzen mit den Details. Anfragen gebe es übrigens nur noch sehr selten, nach der Wende sei dies mal anders gewesen. Aber da war Peters ja auch noch nicht in Ruhestand.
Eine Kollegin hat mich in der Teeküche derweil auf eine andere Idee gebracht. Sollte die Versicherungssumme wenige Cent ausmachen, könnte ich ja den alten Versicherungsschein versteigern, der bringt auf dem Sammlermarkt vielleicht mehr. Ich behalte die Idee im Hinterkopf.
Die E-Mail für Peters ist fertig. Derweil hat mir der Sammler Ingo Korsch weitere Tipps gegeben. Er hatte sich bei einer Versicherung seiner Eltern an die Allianz gewandt und empfahl mir Klaus Schiefer. Er ist Sammler von historischen Wertpapieren aus der Versicherungsbranche. Schiefers Antwort kommt prompt: „Stettin liegt ja nicht in Deutschland sondern in Polen, vorher Sowjetische Besatzungszone, wo viele Versicherungen in den Westen umgesiedelt sind oder vergesellschaftet, also enteignet wurden. Die Anstalten wurden damals auf die Landesversicherungsanstalten übertragen, ob da noch ein Rechtsanspruch gibt, müsste man wahrscheinlich auch noch im Londoner Schuldenabkommen nachlesen. Ob die den Sprung in den Westen geschafft haben, müsste man mal im Versicherungsführer lesen, dem Saling/Hoppenstedt aus der Zeit 1945 bis 1952.“
Vierzehn Tage später bekomme ich die folgenden Zeilen vom Sonderbeauftragten Peters:
Sehr geehrter Herr Hanke,
wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail vom 8. Mai 2012 an Frau Stucke. Die Regulierung von alten Lebensversicherungsverträgen der Pommerschen Provinzial-Lebensversicherungsanstalt fällt in unseren Zuständigkeitsbereich. Als Pommersche Provinzial-Lebensversicherungsanstalt i. L. regeln wir die Abwicklung bestehender Ansprüche aus Lebensversicherungsverträgen. Leider müssen wir Ihnen aber mitteilen, dass aus dem vorgelegten Vertrag nach derzeit geltendem Recht keine Leistungen beansprucht werden können. Durch den Einigungsvertrag ist die Regulierung von Ansprüchen aus Reichsmark-Lebensversicherungen auf unbestimmte Zeit ausgesetzt worden. Ein neues Gesetz gibt es bisher nicht.
Da die derzeitige Rechtslage für die meist älteren Personen eine gewisse Härte bedeutet, ist die Gesamtheit der öffentlich-rechtlichen Versicherer bereit, im Wege der Kulanz die Ansprüche von Versicherungsnehmern und bezugsberechtigten Personen im Vorgriff zu entschädigen, jedoch nur dann, wenn die betreffenden Personen im Versicherungsschein namentlich genannt sind und noch leben; Erben sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Aufgrund dessen ist die Anzahl der jährlichen Kulanzzahlungen über alle von uns betreuten Anstalten sehr gering (weniger als zehn).
Ob der Gesetzgeber noch eine Regelung für Ihren Fall treffen wird, kann heute nicht abgesehen werden. Wir empfehlen daher, alle zum Versicherungsvertrag eventuell noch vorhandenen Unterlagen aufzubewahren. Sie könnten wieder benötigt werden, wenn der Gesetzgeber eine Regulierungsmöglichkeit eröffnen sollte.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf Peters
Sonderbeauftragter
Jetzt weiß ich woran ich bin. Gut, dass der Versicherungsschein ohnehin nichts auf dem Sammlermarkt bringt. „Versicherungsscheine werden auch bei Ebay angeboten und sind mit wenigen Ausnahmen nur wenige Euro, unter zehn Euro, wert“, sagt Klaus Schiefer.
Als nächstes werde ich mal beim Gesetzgeber nachhaken. Ich schreibe am 22. Mai eine E-Mail an das Bundesjustizministerium. Eine Antwort bekomme ich nach mehrmaligem Nachfassen am 4. Juni. Die Versicherungen seien zur NS-Zeit enteignet worden, in dem sie gezwungen wurden Reichsschuldverschreibungen zu kaufen und so den Krieg zu finanzieren, sagt mir ein Sprecher. Sie waren also nach dem Krieg de facto pleite. Im Einigungsvertrag sei geregelt, dass die Unternehmen keine Ansprüche, die in Reichsmark zu erfüllen gewesen sind, erfüllen müssen. Auf eine andere Regelung brauche ich nicht setzen. Meine Oma, 1991 verstorben, hätte einen Anspruch aufgrund von Kulanz gehabt. Ich als Erbe nicht.
Jetzt habe ich also Gewissheit: Eine Versicherung bietet noch lange nicht in allen Fällen eine Sicherheit. Es bleibt ein Erinnerungsstück an meinen Großvater, den Zweiten Weltkrieg und die Pommersche Provinzial Lebensversicherung aus Stettin.
Hilfreiche Kontakte
Verbrauchertelefon der BaFin: 02 28/299 70 299
Kontakt zum Verband Öffentlicher Versicherer: 02 11/45 54 01
Kontakt zu Hans-Georg Glasemann: nonvaleurs.de
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